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AGB´s von Schloss Dennenlohe

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Schloss Dennenlohe gelten wie folgt:
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen in den Räumen von Schloss Dennenlohe sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen. Sie gelten entsprechend für andere Räume, Vitrinen, Wand und sonstige Flächen, die das Hotel zur Verfügung stellt.
2. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
3. Der Auftraggeber muss Dennenlohe die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens vierzehn Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern und einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
4. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass Schloss Dennenlohe dies zu vertreten hat, so behält das Hotel den Anspruch auf Zahlung der Bereitstellungskosten. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung storniert wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren, hat Schloss Dennenlohe den Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Bereitstellungskosten ergibt sich aus dem Veranstaltungsauftrag der Schlossverwaltung. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Anhang zu diesen Bedingungen.
5. Bei Überschreitung der gemeldeten Teilnehmerzahl (Ziffer 3) wird die Abrechnung der tatsächlichen Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
6. Bei Unterschreitung der gemeldeten Teilnehmerzahl wird die genannte Teilnehmerzahl abgerechnet.
7. Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Auftraggeber, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch Schloss Dennenlohe bedarf.
Für Verlust oder Beschädigung von angebrachten Gegenständen im Rahmen von Hochzeiten, Seminaren und Firmenfeste übernimmt Schloss Dennenlohe keine Haftung. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
8. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Schloss Dennenlohe haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände
9. Soweit die Schlossverwaltung für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
10. Sollten Störungen oder Defekte an den von Schloss Dennenlohe zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird die Schlossverwaltung unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.
11. Veröffentlichungen oder Anzeigen im Zusammenhang mit Veranstaltungen im Schloss Dennenlohe bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Schloss- und Gartenverwaltung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen von Dennenlohe beeinträchtigt, so hat Schloss Dennenlohe das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gilt Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlungen der Bereitstellungskosten und eine Vergütung) entsprechend.
12. Hat die Schlossverwaltung Dennenlohe begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, kann es die Veranstaltung absagen.
13. Raumänderungen, sofern dem Veranstalter keine Nachteile entstehen, bleiben dem Schloss überlassen.
14. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist ohne Absprache nicht gestattet.
15. Eine Unter- oder Weitervermietung und eine Überlassung von Räumen, Vitrinen oder Flächen an Dritte bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Schloss Dennenlohe.
16. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik u.ä.) oder bei ähnlichen Auswirkungen von außen, die den normalen Geschäftsbetrieb in Dennenlohe beeinträchtigen, behält sich Schloss Dennenlohe das Recht vor, den Auftrag zu stornieren
17. Bei fester Buchung eines Termins werden 1000,- € netto als Anzahlung auf die Locationgebühr berechnet.
Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Kostenvoranschlages an die Schlossverwaltung fällig. Vor Beginn der Veranstaltung müssen die 100% Kosten der Kalkuklation auf dem Konto der Schlossveraltung sein.
18. Die Rechnungen von Schloss Dennenlohe sind binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
19. Die genannten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
20. Bei Berechnung der Fristen wird der Tag des Eingangs einer schriftlichen Stornierung im Schloss Dennenlohe nicht mitgerechnet.
21. Erfüllungsort für beide Seiten ist 91743 Dennenlohe b. Unterschwaningen.
22. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.
23. Zimmerreservierungen können bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Bis 14 Tage vor Anreise werden 50 % der Übernachtungssumme berechnet. Bis 5 Tage vor Anreise 80 % der Übernachtungssumme im Anschluss fallen 100 % an.

Anhang
Der Anspruch des Hotels entsprechend der Ziffer 4 dieser Bedingungen beträgt zur Zeit:
Abbestelltag (Kalendertag) Anspruch Schloss Dennenlohe

Die Stornierung der Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Bis 8 Monate vor Veranstaltung ist die Stornierung kostenlos. Bis 6 Monate vor der Veranstaltung werden 35% der Locationgebührkosten berechnet. Bis 3 Monate vor der Veranstaltung werden 50 % der Locationgebühr  berechnet. Bis 1 Monat vor der Veranstaltung werden die gesamten Locationgebühr berechnet, es sei denn der Termin kann anderweitig vergeben werden.

28. bis 7. Tag vor der Veranstaltung: Berechnung der Bereitstellungskosten zuzüglich 50% der Summe, die sich aus der Anzahl der bestellten Speisen und der Getränke ergibt. Falls diese noch nicht konkret festgelegt waren, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
7. bis einen Tag vor der Veranstaltung: Berechnung der Bereitstellungskosten zuzüglich 90% der Summe, die sich aus der Anzahl der bestellten Speisen und Getränke ergibt. Falls diese noch nicht konkret festgelegt waren, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl.

Bildrechte

Achtung Sie können jedes Bild von unserer Homepage mit hoher Auflösung herunterladen und verwenden und folgenden Bedingungen:


Alle Bilder auf dieser Homepage sind Eigentum von Schloss Dennenlohe. Sie dürfen die Bilder nur in Zusammenhang mit Schloss Dennenlohe verwenden. Sie müssen das Logo von Schloss Dennenlohe oder vom Landschaftspark einfügen.

Das Urheberecht bleibt Eigentum der Fotografen. Für Benutzung der Bilder kontaktieren Sie bitte info@dennenlohe.de

Über uns

Schloss Dennenlohe wurde 1734 mit allen seinen Nebengebäuden erbaut und gilt als eines der schönsten Barockensembles in Bayern. Das Schloss wird vom größten Rhododendronpark Süddeutschlands sowie von einem 25 Hektar großen Landschaftsgarten umgeben.

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